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   BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 33.87   

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https://dejure.org/1989,4947
BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 33.87 (https://dejure.org/1989,4947)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1989 - 6 C 33.87 (https://dejure.org/1989,4947)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 6 C 33.87 (https://dejure.org/1989,4947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Vikar - Gewissensgründe - Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 68
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 33.87
    Dazu hat es die erforderlichen tatsächlichen Feststellungen für den Zeitpunkt seiner erneuten Entscheidung unter Beachtung der u.a. in den Urteilen des Senats vom 24. Oktober 1984 (BVerwGE 70, 216 und 222) genannten Grundsätze zu treffen.
  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 36.86

    Arzt - Medizinstudent - Wehrpflicht - Sanitätsdienst - Kriegsdienstverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 33.87
    Die Annahme fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für ein Anerkennungsverfahren lediglich in den Fällen einer dauernden Wehrdienstausnahme oder einer ihr gleichzustellenden Situation entspricht im übrigen auch der sonstigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa zu Anträgen ungedienter, über 28 Jahre alter Wehrpflichtiger die Urteile vom 25. Oktober 1905 - BVerwG 6 C 67.84 - und vom 20. Februar 1986 - BVerwG 6 C 76.84 - sowie zu den Anträgen wehrpflichtiger Ärzte und Angehöriger des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Urteile vom 17. August 1988 - BVerwG 6 C 36.86 - <BVerwGE 80, 62> und - BVerwG 6 C 27.86 - ).
  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 27.86

    Angehörige des Sanitätsdienstes - Allgemeine Wehrpflicht - Weiterer Wehrdienst -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 33.87
    Die Annahme fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für ein Anerkennungsverfahren lediglich in den Fällen einer dauernden Wehrdienstausnahme oder einer ihr gleichzustellenden Situation entspricht im übrigen auch der sonstigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa zu Anträgen ungedienter, über 28 Jahre alter Wehrpflichtiger die Urteile vom 25. Oktober 1905 - BVerwG 6 C 67.84 - und vom 20. Februar 1986 - BVerwG 6 C 76.84 - sowie zu den Anträgen wehrpflichtiger Ärzte und Angehöriger des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Urteile vom 17. August 1988 - BVerwG 6 C 36.86 - <BVerwGE 80, 62> und - BVerwG 6 C 27.86 - ).
  • BVerwG, 20.02.1986 - 6 C 76.84

    Anspruch auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (Grundrecht) -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 33.87
    Die Annahme fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für ein Anerkennungsverfahren lediglich in den Fällen einer dauernden Wehrdienstausnahme oder einer ihr gleichzustellenden Situation entspricht im übrigen auch der sonstigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa zu Anträgen ungedienter, über 28 Jahre alter Wehrpflichtiger die Urteile vom 25. Oktober 1905 - BVerwG 6 C 67.84 - und vom 20. Februar 1986 - BVerwG 6 C 76.84 - sowie zu den Anträgen wehrpflichtiger Ärzte und Angehöriger des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Urteile vom 17. August 1988 - BVerwG 6 C 36.86 - <BVerwGE 80, 62> und - BVerwG 6 C 27.86 - ).
  • BVerwG, 11.08.1986 - 6 C 2.85

    Rechtsschutzbedürfnis - Theologiestudent - Kriegsdienstverweigerer - Vorbereitung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 33.87
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die in dem Urteil des Senats vom 11. August 1986 - BVerwG 6 C 2.85 - (BVerwGE 74, 342 = Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 7) noch offengelassene Frage, ob ein Wehrpflichtiger auch dann ein rechtlich geschütztes Interesse an der Durchführung des Verfahrens mit dem Ziel der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen hat, wenn er sich wegen Vorbereitung auf das geistliche Amt nach § 12 Abs. 2 WPflG hat zurückstellen lassen, zu bejahen.
  • BVerwG, 25.10.1985 - 6 C 67.84

    Kriegsdienstverweigerung - Rechtsschutzinteresse - Altersgrenze

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 33.87
    Die Annahme fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für ein Anerkennungsverfahren lediglich in den Fällen einer dauernden Wehrdienstausnahme oder einer ihr gleichzustellenden Situation entspricht im übrigen auch der sonstigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa zu Anträgen ungedienter, über 28 Jahre alter Wehrpflichtiger die Urteile vom 25. Oktober 1905 - BVerwG 6 C 67.84 - und vom 20. Februar 1986 - BVerwG 6 C 76.84 - sowie zu den Anträgen wehrpflichtiger Ärzte und Angehöriger des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Urteile vom 17. August 1988 - BVerwG 6 C 36.86 - <BVerwGE 80, 62> und - BVerwG 6 C 27.86 - ).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 6 B 60.87

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Vorliegen einer

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 33.87
    Er hat jedoch in seinem Beschluß vom 19. April 1988 - BVerwG 6 B 60.87 - (Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 8) darauf abgestellt, daß allein eine dauernde Wehrdienstausnahme oder eine ihr gleichzustellende Situation das Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines Anerkennungsverfahrens gemäß § 13 Abs. 3 KDVG ausschließt.
  • BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 6.88

    Umfang der Verpflichtung zum Katastrophenschutzdienst - Zulässigkeit eines vor

    Ähnlich wie in anderen Fällen vorübergehender Wehrdienstausnahmen (vgl. dazu das erwähnte Urteil vom 12. Juni 1985 sowie die Urteile vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 33.87 und 6 C 55.87 - zum Rechtsschutzbedürfnis für Verfahren von nach § 12 Abs. 2 WPflG vom Wehrdienst wegen Vorbereitung auf das geistliche Amt zurückgestellten Wehrpflichtigen) konnte hier ein Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens noch während der Dauer der vorübergehenden Wehrdienstausnahme anerkannt werden.
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